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WERTERMITTLUNG

Es gibt eine Vielzahl von Anlässen, zu denen es unerlässlich ist, genau zu wissen, was eine Immobilie wert ist.

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Vermögensübersicht
- Kauf- / Verkaufsabsicht
- Erbschaftssachen
- Eheschließung / Ehescheidung
- Steuerliche Bewertungsanlässe
- Zwangsversteigerung

Und es gibt viele Werte für eine Immobilie.

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Verkehrs- (Markt-) wert (§194 BauGB)
- Einheitswert
- Substanzwert

Jede Immobilie ist ein „Sonderfall“.

Neben der Grundstückssituation und –beschaffenheit haben i. d. R. eine vorhandene Bebauung und andere Einflüsse wesentliche Auswirkungen auf den Wert eines Objektes. Diese können sein:

- Erbbaurecht
- Wohnungsrecht
- Nießbrauchrecht
- Rentenverpflichtungen
- Leitung- und Wegerecht
- Reparaturstau am Gebäude
- Altlasten in Grund- und Boden
- abgabenrechtlicher Zustand

Ganz gleich, ob Sie z. B. im Zuge einer An- / Verkaufsüberlegung eine Werteinschätzung (unter der Berücksichtigung ggf. vorhandener Baumängel) oder in einem Rechtsstreit ein gerichtsfestes Sachverständigengutachten benötigen, wir verfügen über den Sachverstand und die Erfahrung um Ihnen nach Bedarf weiterzuhelfen.

Zu unseren Auftraggebern zählen u. a. Privatpersonen, Behörden, Gerichte, Unternehmen der freien Wirtschaft und soziale Einrichtungen.

   
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